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Bezeichnung des Vorhabens:
Schäferhof, Erweiterung Schafstall

Projektbeschreibung:
Verlängerung eines vorhandenen landschaftsprägenden Schafstallgebäudes zur tiergerechten Unterbringung einer Heidschnuckenherde.

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Rücksicht und Vorsicht beim Feuerwerk! Keine Billigknaller verwenden!

Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die das BAM-Zulassungszeichen tragen. Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen. Daher lieber ein paar Feuerwerkskörper weniger kaufen und dafür ein Silvestererlebnis mit geringerem Risiko eingehen!

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern nach § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten. Der Begriff „unmittelbare Nähe“ umfasst einen Abstand von 200 m, so hat es das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit definiert.

Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von sog. „Himmelslaternen“ aus Brandschutzgründen generell verboten, auch wenn diese über das Internet und in Supermärkten noch verkauft und Menschen verleitet werden, diese brandgefährlichen Flugobjekte zu verwenden. Wer Himmelslaternen verwendet, haftet für entstandene Schäden! Kommt es zu einem Brandunglück, so kann dies als zumindest fahrlässige Brandstiftung geahndet werden.

Bitte beachten Sie daher folgende Regeln zu Ihrer und Ihrer Mitmenschen Sicherheit:

Feuerwerkskörper sollten das BAM-Zulassungszeichen tragen, zu erkennen an der BAM-Identifikationsnummer, z.B. BAM-F2-0001.

Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.

Feuerwerkskörper niemals von Balkonen oder aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.

Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.

„Blindgänger“ nicht erneut zünden.

Bei Verletzungen oder Bränden sofort den Rettungsdienst oder die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 verständigen.

Möbel, Hausrat und andere brennbaren Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.

Generell dürfen Feuerwerkskörper nur zu folgenden Zeiten abgebrannt werden:

 

31. Dezember 2019: ab 18.00 Uhr

01. Januar 2020: bis 01.00 Uhr

 



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