Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und juristische Personen
Für die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist das persönliche Erscheinen im Einwohnermeldeamt erforderlich. Eine fernmündliche oder schriftliche Beantragung ist nicht möglich.
Der Antrag wird vom Einwohnermeldeamt sofort weitergeleitet. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen innerhalb von 8-10 Tagen vom Bundesamt für Justiz in Bonn nach Hause gesandt.
Die Gebühren von 13,00 €uro sind bei Antragstellung in bar im Einwohnermeldeamt zu zahlen.
Hinweis :
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde wird der Behörde direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn zugsandt.
Bringen Sie für die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde bitte die Anschrift sowie das Aktenzeichen mit.