FG Bürgerdienste - Bürgerbüro
Untersuchungsberechtigungsschein
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Untersuchungsberechtigungsschein
Zusätzlich zum Untersuchungsberechtigungsschein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause von den Personenberechtigten ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.
Voraussetzung
- Lebensalter 14 Jahre aber unter 18 Jahre
- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Neuenkirchen
- Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen :
- Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
- Erste Nachuntersuchung 9 -12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
- Weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
- Außerordentliche Nachuntersuchungen auf Anordnung des Arztes
- Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt