Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen
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Markt und Veranstaltungen
Märkte
Bei der Durchführung von Märkten gilt generell Veranstaltungsfreiheit, hierbei sind jedoch neben den Anforderungen, die an den Veranstaltungsort gestellt werden, unter anderem auch die Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes sowie der Sonn- und Feiertaggesetze zu beachten.(Für gewerbliche Anbieter gilt zu dem Reisegewerbekartenpflicht)
Der Begriff „Markt“ bezeichnet ein Ort, an dem Waren regelmäßig gehandelt oder getauscht werden. Des weiteren regelt der Markt das Zusammenführen von Angebot und Nachfrage von Waren und Dienstleistungen.
Der Begriff „Flohmarkt“ wiederum bezeichnet einen Ort an dem gebrauchte Gegenstände verkauft werden, die von Privatpersonen angeboten werden.
Was braucht man für einen Markt / Veranstaltung ?
· Ausnahmegenehmigung
- -Schutz von Sonn- und Feiertagen nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz
· gegebenenfalls könnte eine Gebühr anfallen
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an das Ordnungsamt der Gemeinde Neuenkirchen.
Veranstaltungen
Jeder, der eine öffentliche Veranstaltung durchführen will, muss dies der Ordnungsbehörde mindestens 14 Tage im vorhinein anzeigen. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, kann keine Genehmigung erfolgen.
Anzugeben sind :
- · die Art der Veranstaltung· der Ort der Veranstaltung· die Zeit der Veranstaltung· sowie zugelassene Teilnehmer· und wer der Veranstalter ist.